Überall im Alltag begegnen uns Stoßwellen. Beim Überschallknall eines Flugzeugs ebenso wie bei einem Sylvesterknaller.
Physikalisch betrachtet sind Stoßwellen nichts anderes als besonders kurze Schallimpulse von sehr hoher Energie. Ihre Nutzung in der Medizin ist nicht neu. Schon seit Beginn der 80er Jahre wurden in der Urologie mit großem Erfolg Stoßwellen zur Zertrümmerung von Nierensteinen eingesetzt.
Ende der 80er Jahre wurden erste Erfahrungen im orthopädischen Bereich gesammelt. Man stellte fest, daß nicht heilende Knochenbrüche, durch die Behandlung mit Stoßwellen zur Ausheilung gebracht werden konnten. Die Stoßwellen reizten die knochenbildenden Zellen an, erstmals konnten knöcherne Durchbauungen von Brüchen ohne Operation erzielt werden.
Da die Stoßwellen von außen in den Körper einwirken, wird die Therapie mit Stoßwellen seither als "extracorporale Stoßwellentherapie" (kurz: ESWT) bezeichnet.
Angeregt durch diese Erfolge stellte man in den folgenden Jahren fest, daß die Stoßwellentherapie geeignet ist, auch andere häufige Krankheiten des Bewegungsapparates sehr erfolgreich zu behandeln. Heute gelten folgende Standardindikationen als wissenschaftlich nachweisbar geeignet für die Therapie mit der Stoßwelle:
1. Die sog. "Periarthritis calcarea", oft auch als "PHS" bezeichnet. Darunter versteht man die sehr schmerzhafte Entzündung und Versteifung der Schulterkapsel, die häufig von Kalkablagerungen hervorgerufen wird. Unerträgliche Nacht- und Bewegungsschmerzen sind typische Zeichen der PHS.
2. Der Tennisellbogen, eine häufige, sehr schmerzhafte, oft chronisch verlaufende Knochenhautreizung. Hervorgerufen wird diese Krankheit durch Überbeanspruchung von Muskelansätzen am Ellbogen, wobei der Begriff "Tennis" nur beispielhaft für verschiedene mögliche Ursachen zu sehen ist. Typisch für den Tennisellbogen ist ein starker Schmerz beim Zufassen, der vom Ellbogen oft bis zur Hand ausstrahlt.
3. Fersensporne sind meist spitze knöcherne Ausziehungen unter dem Fersenbein. Die genaue Ursache bleibt oft unklar, Übergewicht und Fußfehlformen spielen häufig eine Rolle. Ihren "Besitzer" quälen die Sporne durch heftige Schmerzen beim Auftritt auf die Ferse. Oft sind die Beschwerden so intensiv, daß die Patienten nur noch mit Gehstützen laufen können. Häufig werden ähnliche Symptome durch eine Entzündung der Sehne unter der Fußsohle hervorgerufen, ohne daß ein Fersensporn vorliegt. Auch diese Beschwerden lassen sich sehr gut mit Stoßwellen behandeln.
4. Als "klassische" Anwendung gilt darüber hinaus der schon erwähnte nicht heilende Knochenbruch, also die Pseudarthrose. Da sie eher selten vorkommt, sei sie hier nur am Rande erwähnt.
Über diese Anwendungsbereiche hinaus kennen wir als Orthopäden eine große Zahl von Krankheiten, bei denen sich die ESWT sehr bewährt hat. Zu nennen wäre die schmerzhafte Achillessehne, die Achillodynie, der sog. "Golferellbogen" und die Knochenhautentzündung an der Außenseite des Oberschenkels, der sog. "Trochanterbursitis".
Die Stoßwellenbehandlung erfolgt, nachdem man den schmerzhaften Bezirk durch Ultraschall oder Röntgen genau geortet hat. Der Schallkopf des Stoßwellengerätes wird exakt auf den schmerzhaften Bezirk eingestellt und das Gebiet mit Stoßwellen durchflutet. Je nach Gerätetyp werden 1000 bis 2000 Stoßwellen abgegeben. Im allgemeinen sind bis zu drei Behandlungen erforderlich. Nur in seltenen Fällen kommt es zu einer vierten oder fünften Sitzung. Bei Behandlungen mit geringer Energie, z.B. am Ellbogen, ist eine örtliche Betäubung nicht unbedingt notwendig. Nur wenn eine Stoßwellenbehandlung mit hoher Energie erforderlich ist, sollte eine örtliche Betäubung erfolgen. Dies ist z.B. häufig bei Verkalkungen an der Schulter der Fall.
Bei den vorgenannten vier Standardindikationen hat die ESWT wissenschaftlich nachgewiesene Erfolge. Je nach Krankheitsbild können werden zwischen 50% und 85% gute und sehr gute Erfolge erreicht.
Diese Erfolge konnten durch Studien und Nachuntersuchungen an vielen Patienten wissenschaftlich bewiesen werden. Besonders bemerkenswert sind diese Erfolge deshalb, da die ESWT immer nur dann zur Anwendung kommt, wenn alle anderen Therapiemöglichkeiten vollständig ausgeschöpft sind und nur noch die Operation als letztes Mittel neben der Stoßwellentherapie in Betracht kommt (OP-Indikation).
Die häufig gestellte Frage nach möglichen Nebenwirkungen kann getrost verneint werden. In seltenen Fällen sind lokale Blutergüsse oder eine kurzzeitige Verstärkung des Schmerzes beobachtet worden, andere Komplikationen wurden nicht beschrieben.
Stoßwellentherapie läßt sich nur mit hohem personellen und apparativen Aufwand durchführen. So betragen die Kosten für ein funktionsfähiges Therapiesystem bis zu 300.000,- DM, ein Betrag, der die finanziellen Möglichkeiten einer einzelnen Praxis erheblich überschreitet.
Darüber hinaus ist ein hoher zeitlicher Behandlungsaufwand für den Arzt erforderlich. Daß es sich bei der ESWT um eine rein ärztliche Tätigkeit handelt, die nicht auf Hilfskräfte übertragen werden kann, muß nicht extra betont werden. Demzufolge sind in der für alle Ärzte verbindlichen Gebührenordnung die Kosten für eine ESWT mit 684,- DM in Einfachsatz auch recht hoch bewertet. Dennoch kann die ESWT für die Kostenträger finanzielle Vorteile bieten, wird doch praktisch in allen Fällen eine Operation vermieden, die in aller Regel höhere Kosten verursacht hätte.
Zudem bedingt die ESWT praktisch keine Ausfälle durch Krankheitszeiten, wie sie durch Krankenhaus und Schonung nach der OP regelhaft entstehen. Die so entstehenden Kostenvorteile können nur annähernd geschätzt werden, sicher überschreiten sie in der Regel die Behandlungskosten bei weitem.
Für den Patienten am wichtigsten ist jedoch, daß er für sich nicht nur einen Krankenhausaufenthalt, sondern insbesondere die nicht unbeträchtlichen Risiken von Narkose und Operation vermeidet.
Diese Erkenntnis hat dazu geführt, daß alle Privatkassen die Kosten für die ESWT tragen, wenn die Voraussetzungen für die Behandlung vorliegen. Anders bei den sog. gesetzlichen Kassen. Hier besteht nur eine sehr eingeschränkte Bereitschaft, die Kosten zu tragen. In vielen Fällen wird sogar die Kostenübernahme abgelehnt und der Patient auf die Operation verwiesen! Ein solches Verhalten ist uns Ärzten unverständlich, werden doch offenbar kleinliche Kostengesichtspunkte vor die berechtigten Interessen der Patienten gestellt.
Dr. med.
Georg Wille,
Schatzmeister der DIGEST
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